Aktuelles zur Verkehrssicherheit
27. Februar 2026, 09:23 Uhr | Von: Burcu Bostan
Ein technisches Problem mit möglicher Brandgefahr bringt Mercedes zum Handeln: Die SUV-Modelle EQA und EQB müssen in die Werkstatt. Für Betroffene ist schnelles Reagieren entscheidend – insbesondere, wenn bereits eine Rückrufbenachrichtigung vorliegt.
Für die Modelle Mercedes EQA und EQB aus den Baujahren 2021 bis 2024 wurde eine umfassende Sicherheitsmaßnahme eingeleitet. Weltweit sind 51.729 Fahrzeuge betroffen, davon 4.677 in Deutschland. Hintergrund ist ein mögliches technisches Risiko im Bereich der Hochvoltbatterie. Der Hersteller reagiert damit auf Erkenntnisse aus internen Untersuchungen sowie internationalen Meldungen.
In Deutschland wird der Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 16136R geführt. Halter erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, sobald ihre Fahrgestellnummer (FIN) erfasst ist. Vorgesehen ist der vollständige Austausch der Hochvoltbatterie in einer autorisierten Werkstatt. Wer bislang kein Schreiben erhalten hat, kann den Status eigenständig überprüfen – entweder beim Servicepartner oder direkt über die Herstellerseite.
Nach bisherigen Erkenntnissen kann es in einzelnen Batteriezellen zu einem internen Kurzschluss kommen. In seltenen Fällen besteht dadurch ein erhöhtes Brandrisiko. Dokumente der US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA verweisen darauf, dass in China mehrere Fahrzeuge in Brand geraten waren. Zunächst wurde versucht, das Risiko mit einem Software-Update des Batteriemanagementsystems zu reduzieren. Da dies jedoch mit Einschränkungen bei Ladeleistung und Reichweite verbunden war, erfolgt nun der komplette Batterietausch.
Dass sicherheitsrelevante Probleme rund um Hochvoltbatterien derzeit kein isoliertes Phänomen darstellen, zeigt der Blick auf andere Hersteller. So sahen sich Ende 2025 unter anderem BMW und Audi gezwungen, eigene Rückrufprogramme wegen potenzieller Brandgefahren bei Batteriesystemen aufzulegen.
2 Rückrufaktionen beim Kraftfahrt-Bundesamt (zuletzt abgerufen am 26.02.2026)
3 § 6 Produktsicherheitsgesetz (Pflichten bei unsicheren Produkten) (zuletzt abgerufen am 26.06.2026)
4 § 26 Produktsicherheitsgesetz (Rückrufe und Gefahrenabwehr) (zuletzt abgerufen am 26.06.2026)
5 § 19 StVZO (Technische Mängel an Fahrzeugen) (zuletzt abgerufen am 26.06.2026)
6 Rückrufaktionen wegen Sicherheitsmängeln – Verbraucherrechte (zuletzt abgerufen am 26.06.2026)